Einmal hat Großvater in unserer Heimatgemeinde eine Familie besucht und deren Schlafstellen untersucht. Dieser Fall dürfte ein geradezu klassischer Fall in unserer heutigen Zeit sein: In keinem der Schlaf- und Arbeitsplätze wurden Wasseradernstrahlungen oder Currystrahlen festgestellt. Jedoch … im Schlafzimmer der Eltern waren zwei Elektro(Quarz-)Wecker im Nahbereich des Bettes und mit Ziffernzielrichtung Bett aufgestellt. So gelangte das Ehepaar unter den schädlichen Einfluss dieser Elektrosmog-Strahlung.
Die Ehefrau hatte auch bereits entsprechende Schmerzen in den Unterschenkeln, da sie zum Glück instinktiv mit dem Kopf der Strahlung ausgewichen ist, aber damit ihre Füsse in den Negativ-Zonen-Bereich befördert hat. Ihr Ehemann hat nachher auch (scherzhaft) auf die etwas unnatürliche Schlafhaltung seiner Gattin hingewiesen. Außerdem war im Schlafbereich der Lichtschalter direkt hinter dem Kopf des Ehemannes angebracht. Ein Netzfreischalter war ebenfalls nicht installiert.
Im Kinderzimmer befand sich die Tochter unter dem sehr negativen Einfluss von zwei Elektro(Quarz-)Weckern, welche direkt vor ihrem Kopf standen mit Ziffernzielrichtung ebenfalls Kopf. Großvater erklärte den Eheleuten, dass das Kind aufgrund dieser Gegebenheiten wahrscheinlich mit Schmerzen am Gesäßansatz rechnen müsse, was jedoch nur der Beginn sei. Dies wurde umgehend bestätigt.
Die gesamte Familie befand sich außerdem in ihrem Wohn- und Arbeitsbereich im Einflussbereich weiterer Negativ-Strahlungen, wie Dimmer hinter der Couch, einer älteren abstrahlenden Wand-Uhr, einem alten 50-Hz-Fernseher in der Küche und einer Schreibtischlampe-mit-Trafo.
Fazit: Man sieht bei diesem exemplarischem Fall, wo aufgrund rechtzeitiger „Vorsorgeuntersuchung“ noch keine gravierenden gesundheitlichen Probleme aufgetreten sind, dass Wasser- und Erdstrahlen in unserer hochtechnisierten Zeit längst nicht mehr die alleinigen Missetäter bei einer Unzahl von Krankheiten sind, welche durch Rutengeher aufgedeckt werden können. Natürlich braucht man auf die Annehmlichkeiten der o.a. Geräte im Normalfall nicht verzichten.
Es geht jedoch darum, dass die meisten Geräte in einem „Sicherheitsabstand“ zum Menschen aufgestellt werden müssen. Das gilt auch für Großanlagen wie Handysender, etc. Den Sicherheitsabstand sollte im Normalfall der Radiästhet bestimmen, welcher die negative Abstrahlung dieser Geräte misst und dann eine Empfehlung abgibt. Bei manchen Geräten (wie ältere Uhren, Radiowecker, bestimmte Standardwecker, alte Fernseher, etc.) ist auch die Ausrichtung (z.B. Ziffernzielrichtung) beim Aufstellen von entscheidender Bedeutung.