Foto von engin akyurt auf Unsplash
Beispielhafter Fall von MARTIN REINTHALER | IM BEZIRK ROHRBACH | OKTOBER 2020 – Folgende Situation
Frau D. knapp 50 Jahre. Diagnose Brustkrebs, jedoch in sehr frühem Stadium durch die jährliche Kontrolle entdeckt. Sehr gute Heilungschancen. Derzeit in Bestrahlungs-Therapie, keine Chemotherapie notwendig. Ihr Partner hat aktuell keine Probleme.
Was ergibt die Mutung? (Das ist die radiästhetische Beurteilung orstgebundener potenziell krankmachender Einflüsse)
Frau D. hat bei ihrem Bett zwei kleine Nachtkästchen-Lampen, die jedoch vollkommen unschädlich waren. Sowohl im Schlafzimmer als auch im ganzen Haus keine Belastung durch eine Wasserader. Im Wohnzimmer wird eine Belastung im Couch-Bereich durch drei permanent angesteckt Handy-Aufladegeräte entdeckt, welche zwar nur max. 50 cm ausstrahlen, jedoch die Frau beim Fernsehen – täglich ca. 3 bis 4 Stunden – getroffen haben.
Oberhalb der Couch, wo die Frau D. beim TV-Genuss immer gelegen hat, ist eine Lampe, welche früher eine völlig ungefährliche Glühbirne hatte, in letzter Zeit aber durch eine LED-Lampe ersetzt wurde. LED-Lampen sind je nach Fabrikat und je nach Anschluss im Zählerkasten gefährlich oder ungefährlich, Reichweite der Strahlung ca. 1 Meter.
Im benachbarten Arbeitsraum stand direkt hinter der Mauer zur Wohnzimmercouch eine große Lampe mit Trafo (ca. 1,5 Reichweite der Strahlung). Diese Lampe stand aber erst ca. 1 Monat dort, somit hat diese kaum eine Auswirkung auf die Krankheit gehabt.
Im Badezimmerbereich wurde vor ca. zwei Jahren ebenfalls eine neue Lampe oberhalb des Waschbeckens angebracht. Diesmal ebenfalls als LED. Ausgeschaltet ca. 75 cm, eingeschaltet ca. 1,5 Meter Reichweite. Frau D. hält sich ca. halbe Stunde pro Tag im Bad im Waschenbecken-Bereich auf.

Im Bad wurde auch eine elektronische Waage entdeckt, Reichweite der Strahlung bis 1,5 Meter.
Quartz-Radio-Wecker gefährlich, aber diesmal nicht Teil des Problems
Im Arbeitsraum stand ein älterer Quartzradiowecker mit roter Leuchtschrift (Rundumstrahlung ca. 1 Meter, Raumstrahlung der Ziffern bis Mauerende). Dieser hat jedoch kaum eine Bedeutung für den Fall, da Frau D. in diesem Raum wöchentlich maximal nur zwei Stunden verbringt (Bügeln, Schreibtisch). Der Wecker wurde jedoch so positioniert, dass auch diese Gefahrenquelle künftig ausgeschaltet wird, denn letztlich macht überall die Dosis (Menge an Elektro-Smog) das Problem.
In der Küche gibt es einen Induktionsherd. Dieser hat eine Abstrahlung ca. 1 Monat im ausgeschalteten und ca. 2 Meter im eingeschalteten Zustand. Induktionsherde haben oft in der Beschreibung die Angabe, dass diese für Schwangere ein Risiko darstellen. Diese Herde haben je nach Fabrikat, Alter, etc. eine Strahlungsreichweite von 0 (ausgeschaltetem Zustand) bis 3 Meter (eingeschaltetem Zustand) und sind immer und in jedem Fall von einem Elektrosmog-Experten zu prüfen.

Welche Maßnahmen wurden ergriffen
Frau D. entfernt alle Geräte, welche geopathogene Strahlungen emittieren. Auch die in der Anschaffung leider sehr teure Induktionsherd-Platte wurde ausgetauscht. Aktuell erhält Frau D. nur Bestrahlung, keine Chemotherapie. Frau D. ist sehr froh, nun die primäre Ursache ihrer Krankheit zu kennen und diese somit auch ausschalten zu können, damit die Therapie der Ärzte auch gut wirken kann. Die typischen Tabletten in derartigen Fällen müssen jedoch mehrere Jahre genommen werden.